Liebe Eltern der Grundschule im Grünen,
hier die aktuellen Corona-News, geltend ab dem 01.12.2020.
Im Zuge der sprunghaft angestiegenen Infektionszahlen mit dem Coronavirus – auch an Schulen – kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt kommen. Ich bin daher angehalten, vorsorgliche Maßnahmen zu ergreifen, sollte eine/ein nachweislich positiv auf das Corona-Virus getestete (PCR-Testung oder Antigen-Schnelltest) Schülerin/Schüler oder Mitarbeiter innerhalb der Schule gemeldet werden.
- Die infizierte Schülerin/Schüler, Personal (Schule/Ganztag) wird vorsorglich – bis zur Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt – von der Präsenzpflicht an der Schule befreit.
- Ein Betretungsverbot wird durch meine vorsorglich ausgesprochene Befreiung von der Präsenzpflicht nicht ausgelöst. Ob Personen im gleichen Hausstand die Einrichtung besuchen dürfen, gilt jetzt abhängig vom Einzelfall und wird nicht durch die Schulleitung, sondern das Gesundheitsamt bestimmt.
- Ich muss enge Kontaktpersonen 1. Kategorie (Klasse, Kurse, Lehrkräfte, andere Beschäftigte) über die vorsorgliche Maßnahme, die bis zur Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt gilt, informieren.
- Alle Kontaktpersonen 1. Kategorie werden aufgefordert, sich vorsorglich in häusliche Absonderung zu begeben, Begegnungen unterwegs zu vermeiden und sind vom Schulbesuch befreit. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung jeglicher Art (z. B. auch FFP2) hat keinen Einfluss auf diese vorsorgliche Maßnahme.
Wenn ich von einem positiven Testergebnis bei Schülerinnen und Schüler, unserem schulischem Personal und Ganztagspersonal erfahre habe, muss ich außerdem noch einen vorgegebenen Kommunikationsfahrplan einhalten. Dieser Kommunikationsfahrplan wurde vom Gesundheitsamt, dem Staatliche Schulamt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg erstellt und bezieht alle Institutionen mit ein.
Beratungsangebot:
Die 3. Hand – das kostenlose Angebot für Familien
Während der andauernden Corona-Pandemie sind Familien mehr denn je gefordert. Mütter und Väter müssen Home-Office, Homeschooling und Haushalt unter einen Hut bringen. Kindern und Jugendlichen fehlen in dieser Ausnahmesituation externe Bezugspersonen, denen sie sich anvertrauen können. Manche Familien dürfen aufgrund einer Quarantäneauflage das Haus nicht verlassen und sind auf Unterstützung von außen angewiesen. Viele Eltern fragen sich, wie die geballte gemeinsame Zeit – gerade in beengten Wohnverhältnissen – aktiv gestaltet werden kann.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg reagiert darauf mit dem kostenlosen Angebot für Kinder, Jugendliche und Eltern.
Weitere Infos finden Sie unter:
www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/familie-kinder-undjugend/beratungsangebote/die-3-hand.html
Information zum Betretungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen (Kinder-Tageseinrichtungen und Kinderhorte, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen)
Gemäß 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus des Landes Hessen, ist Personen das Betreten von Gemeinschaftseinrichtungen, in denen vorwiegend Kinder und Jugendliche betreut werden, verboten, wenn die Person selbst oder ein Angehöriger des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19 aufweist (insbesondere Fieber, trockener Husten, nicht durch eine chronische Erkrankung verursacht, Verlust des Geschmacks- und Geruchsinns).
Für die Beantwortung weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Natascha Fecher-Blochet
Schulleiterin