Hausaufgabenkonzept der Grundschule im Grünen
Erarbeitet im Schuljahr 2011/12
Von der Schulkonferenz genehmigt am 13.03.2012
Evaluation 2015
Erarbeitet im Schuljahr 2011/12
Von der Schulkonferenz genehmigt am 13.03.2012
Evaluation 2015
In unserem Hausaufgabenkonzept orientieren wir uns an den rechtlichen Rahmenbedingungen des Hessischen Schulgesetzes § 129 Nr. 5 und 135 Abs. 1 Nr. 3 und der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19.08.2011 § 35 (siehe Anhang). Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind für uns verpflichtend.
Wird ein Kind mit seinerHausaufgaben nicht fertig oder hat es dieHausaufgaben inhaltlich oder fachlich nicht verstanden, sollen die Eltern dies mit einer Notiz an die Lehrkräfte weitergeben.
Eine unangekündigte Hausaufgaben–Kontrolle in Form einer Abfrage (mündlich oder schriftlich) ist möglich.
An jedem ersten Elternabend eines neuen Schuljahres wird auf das Hausaufgaben-Konzept verwiesen.
Schon ab der ersten Klasse wird ein Hausaufgabenheft benutzt. Die Nutzung des Hausaufgabenheftes wird klassenintern eingeführt. Eine Alternative stellt der Hausaufgaben-Plan dar, der in der Klasse 1/2 (täglich oder wöchentlich) ausgeteilt wird.
Schulanfänger notieren ihre Hausaufgaben zunächst mit Hilfe von Symbolen (siehe Anhang), Paten stehen dabei helfend zur Seite. Nach Einführung der Schriftzeichen werden die Hausaufgaben in schriftlicher Form im Hausaufgabenheft festgehalten.
Alle Hausaufgaben werden an einer bestimmten Position an der Tafel notiert, damit alle Lehrer und Kinder diese sehen können. Die Lehrerin gibt den Kindern ausreichend Zeit zum Eintragen der Hausaufgaben. Sie achtet dabei auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Jahrgangsstufen.
Ab der zweiten Jahrgangsstufe wird von den Schüler(inne)n erwartet, dass sie die Hausaufgaben selbständig, nach Hinweis der Lehrer/-in, in ihr Hausaufgabenheft notieren.
Aufgabe der Eltern ist es, sich mit Hilfe des Hausaufgabenhefts zu informieren, welche Hausaufgaben gemacht werden müssen und zu kontrollieren, ob diese gemacht wurden. Das Erledigen der Hausaufgaben fließt in die Beurteilung des Arbeitsverhaltens ein.
Hausaufgaben können in der Betreuungszeit gemacht werden. Die Verantwortung liegt hierbei bei den Eltern.
Im Krankheitsfall wird mit den Eltern besprochen, ob die Hausaufgaben nachgeholt werden sollen. Die Eltern sind darüber am Elternabend zu informieren. Es ist Aufgabe der Eltern der erkrankten Kinder, sich um die Hausaufgaben zu kümmern.
In der Flexiblen Eingangsstufe müssen fehlende Hausaufgaben am nächsten Tag vorgelegt werden. Die Aufforderung seitens der Lehrkräfte erfolgt in dieser Jahrgangsstufe zunächst in mündlicher Form. Bei wiederholtem Vergessen erfolgt eine schriftliche Mitteilung ins Hausaufgabenheft an die Eltern. Gleichzeitig notieren die Lehrkräfte das Vergessen der Hausaufgaben in ihren Unterlagen.
In der dritten und vierten Klasse müssen die fehlenden Hausaufgaben am nächsten Tag den Lehrkräften vorgelegt werden. Das Vergessen der Hausaufgaben wird von der Lehrkraft notiert. Eine zusätzliche schriftliche Benachrichtigung der Eltern erfolgt nach Ermessen der Lehrkraft.
Werden Hausaufgaben häufig vergessen, kann als Kontrollinstrument die beigefügte Tabelle (siehe Anhang) verwendet werden.
Im Offenen Anfang können Hausaufgaben nachgeholt oder ergänzt werden.
Im Rahmen der schulinternen Methodentage werden Trainingsspiralen (siehe Anhang) zu den Hausaufgaben durchgeführt.
Das Konzept wird nach ca. zwei Schuljahren angemessen evaluiert.
Die Symbole werden in handschriftlicher Form an die Tafel geschrieben.
Symbol |
Bedeutung |
Hausaufgabe |
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Schreibe in dein Heft. |
Schreibe. |
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Lesen |
M |
Mathematik (in blauer Farbe) |
D |
Deutsch (in roter Farbe) |
SU |
Sachunterricht (in grüner Farbe) |
AB |
Arbeitsblatt |
AH |
Arbeitsheft |
S. |
Seite |
Nr. |
Nummer |