Förderkonzept der Grundschule im Grünen

(gemäß VOGS § 37, Abs. 4 vom 19.08.2011, Abl. 09/11))

Jedes Kind der Grundschule im Grünen
hat den Anspruch, gefordert und gefördert zu werden.
Förderung setzt da an, wo sich ein Kind wohl fühlt.

1. Vorbemerkungen

Kinder bewältigen schulische Lernanforderungen unterschiedlich auf Grund ihrer bis dahin entwickelten Fertigkeiten und Fähigkeiten, ihrer sozialen und emotionalen Erfahrungen und ihrer individuellen Disposition unterschiedlich. In einzelnen Fällen treten Lernschwierigkeiten auf, die ohne besondere Fördermaßnahmen nicht bewältigt werden können. Sie können sich äußern in folgenden Bereichen:

  • Sprechen, Lesen und Schreiben (Schriftspracherwerb)
  • Rechnen
  • Verhalten
  • Sozial-emotionale Entwicklung
  • Arbeitsverhalten
  • Die Ursachen der besonderen Lernschwierigkeiten sind vielschichtig, individuell vielfältig und unterschiedlich ausgeprägt, da sie Ausdruck der komplexen Lernbiographie und Lebenssituation jedes einzelnen Kindes sind.

1.1 Rechtliche Grundlagen

Wesentliche Aspekte der rechtlichen Grundlagen unseres Förderkonzeptes finden sich in § 2 (Fördermaßnahmen und Lernförderung) der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) vom 14.6.2005.

1.2 Pädagogische Grundsätze

Das Förderkonzept gilt als Vereinbarung und Leitfaden über pädagogische Maßnahmen und Diagnostik für das gesamte Kollegium und unterstützt so die Kontinuität der Unterrichts- und Erziehungsprozesse der Grundschule im Grünen. An der Grundschule im Grünen unterrichten wir die Schülerinnen und Schüler in den ersten beiden Schuljahren in der Flexiblen Eingangsstufe. Dies bedeutet jahrgangsübergreifendes Unterrichten mit einer variablen Verweildauer. Die Flexible Eingangsstufe soll ihren Beitrag dazu leisten, dass Kinder ihren eigenen Lerntyp entdecken, einen eigenen Lernstil aufbauen und lernen nach eigenem Lerntempo zu arbeiten. Hierfür erhalten wir zusätzlich 6 Lehrerstunden, die in Doppelbesetzung eingesetzt werden, um in diesen heterogenen Lerngruppen individuell und gezielt fördern zu können.

Leitlinien für unser pädagogisches Handeln:
  • schnellstmögliche Feststellung nötigen Unterstützungsbedarfes
  • Kontinuierliche Förderung von Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf besondere Förderung und
  • Kooperation mit allen Beteiligten (Kolleg(inn)en, Eltern, Schüler/-innen, Erzieher/-innen, sowie ggf. Vertreter/-innen anderer Bildungseinrichtungen)

Im Rahmen unseres Bildungs- und Erziehungsauftrages sollen alle Kinder unter Berücksichtigung ihrer Persönlichkeitsentwicklung entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert werden. Unser Ziel ist es, ein lernförderliches Klima zu schaffen, welches ermöglicht, dass alle SchülerInnen einen optimalen Lernerfolg erleben. Dies bedeutet, dass der Unterricht methodisch und didaktisch so differenziert aufbereitet werden muss, dass für jedes Kind ein Entwicklungsfortschritt erkennbar ist. Durch binnendifferenzierende Maßnahmen im Regelunterricht und ständige gezielte Beobachtungen versuchen wir, Lernwege positiv zu beeinflussen und zu gestalten. Binnendifferenzierung ist ein Grundprinzip unseres Unterrichts.

Falls Förderbedarf festgestellt wird, stehen an der Grundschule im Grünen verschiedene Förderbausteine zur Verfügung. Diese Förderbausteine können individuell in den Lernprozess integriert werden. Der angebotene Förderunterricht hat vor allem die Aufgabe, Lernschwierigkeiten und Lernlücken auszugleichen, so dass die Kinder wieder eine sichere Grundlage für ihr Weiterlernen erhalten und den Spaß am Lernen nicht verlieren. Er orientiert sich bei den langsamer lernenden Kindern aber nicht einseitig an ihren Schwächen, sondern ausdrücklich auch an ihren Stärken. Fördern bedeutet nicht nur nachhelfen, sondern auch voranbringen. Unser Förderunterricht soll die Leistungsfreude und Anstrengungsbereitschaft der Kinder stärken, Erfahrungen ihres Könnens und Erfolgserlebnisse vermitteln.

1.3 Förderverständnis

Die individuelle Förderarbeit wird als fortlaufender Prozess verstanden, der in der Fachliteratur auch als Förderkreislauf oder Förderzirkel bezeichnet wird:

Förderplanung kann nicht losgelöst von anderen pädagogischen Aufgabenfeldern gesehen werden, sondern steht mit diesen in einem direkten Zusammenhang. Unterricht und Förderung werden als elementare Aufgabe verstanden, innerhalb derer sich die Teilbereiche Förderplanung, Diagnostik und Evaluation verorten lassen. Aus dem Unterricht ergeben sich Fragestellungen, die einer Diagnostik bedürfen. Die daraus gewonnenen Ergebnisse bilden die Grundlage der Förderplanarbeit. Nach der Umsetzung der im Förderplan vereinbarten Maßnahmen erfolgt erneut eine diagnostische Phase zur Evaluation der Ziele und Maßnahmen. Der Förderplan wird überprüft und das Ergebnis fließt wiederum in die weitere Förderplanung ein.

foerderplan

2. Feststellung der Lernausgangslage und des Lernstandes (Ermittlung des Förderbedarfs)

Der individuelle Förderbedarf wird vom Zeitpunkt der Schulanmeldung bis zum vierten Schuljahr fortlaufend ermittelt und dokumentiert:

  • Austausch mit dem Kindergarten
  • Hospitationen/Beobachtungen vor Schuleintritt
  • Beobachtungen im Unterricht, schriftliche und mündliche Leistungsüberprüfungen (Schülerarbeiten, Unterrichtsprodukte etc.)
  • Austausch mit Kolleg(inne)n, Eltern, Schüler(inne)n und ggf. externen Fachleuten
  • spezielle Testverfahren und Lernstandserhebungen mit Hilfe schriftlicher Dokumente (Schülerakte, Zeugnisse, Berichte, Informationen durch außerschulische Institutionen etc.)

Dabei gibt es sowohl verbindliche Diagnoseverfahren zur Erhebung des Lern- und Entwicklungsstandes, die alle SchülerInnen erfassen, als auch Instrumente, die von den beteiligten Lehrkräften bedarfsorientiert und im eigenen Ermessen eingesetzt werden, um eine Grundlage für evt. einzuleitende Fördermaßnahmen zu bilden.

2.1.1 Kooperation mit der Kindertagesstätte

Die Lernbiographie eines Kindes beginnt nicht erst mit dem Schuleintritt. Schon vom Schulanfänger soll eine möglichst detaiierte Einschätzung vorliegen, um zukünftig individuell arbeiten und fördern zu können. Die Grundschule im Grünen bemüht sich eng mit dem Kindergarten zusammenzuarbeiten. In gemeinsamen Koordinationsgesprächen erhalten die LehrerInnen Informationen über den Entwicklungsstand der Kinder. Zudem finden Hospitationen zur Beobachtung der Kinder in der Kindertagesstätte ca. 1½ Jahre vor Schuleintritt hinsichtlich des Sprachentwicklung statt. Nach den Hospitationen folgt ein Austausch mit den Erzieherinnen und es werden eventuell Empfehlungen zur Förderung an die Erziehungsberechtigten weitergegeben.

2.1.2 Schulärztliche Untersuchung

Die Einschulungsuntersuchung durch einen Schularzt des Gesundheitsamtes erhebt schul- und förderrelevante Hinweise in folgenden Bereichen:

  • Sprache
  • auditive Informationsverarbeitung
  • Feinmotorik/Visuomotorik
  • Visuelle Wahrnehmung
  • Grobmotorik/Koordination
  • Verhalten

2.1.3 Schuleingangstest

Bei der Schulanmeldung 1½ Jahre vor der Einschulung durchlaufen alle Kinder ein informelles Diagnoseverfahren mit dem Schwerpunkt Sprache, um weitere Informationen in Bezug auf den Lern- und Entwicklungsstand jedes Kindes zu erhalten. Bei Auffälligkeiten werden Gespräche mit den Eltern über mögliche Fördermaßnahmen (ggf. außerschulische Institutionen z. B. Logopädie, HNO, Pädaudiologe) geführt und die der Schule zugewiesene Förderlehrkraft der Sprachheilschule informiert und einbezogen.

2.1.4 Schulbesuchstage

Um schnellstmöglich einen Unterstützungsbedarf für eine Schülerin oder einen Schüler schon vor Schuleintritt festzustellen, erheben wir an der Grundschule im Grünen die Lernausgangslage im sprachlichen, mathematischen, motorischen und sozialen Bereich. Die Schulbesuchtage finden in jedem Schuljahr vor den Osterferien statt.

Schnuppertag

Während des Schulbesuchstages werden in Form eines gemeinsamen Unterrichts mit der Klasse 1 / 2 die sozialen Kompetenzen sowie der aktuelle Sprachstand der Kinder beobachtet und dokumentiert. Die Ergebnisse werden in einem Beobachtungsbogen (siehe Anhang) festgehalten und in einer Konferenz besprochen und ausgewertet.

Kennenlerntag

Am Kennenlerntag wird der Test „Schulstarter- Screening zum Erfassen der Lernvoraussetzungen“ (Cornelsen Verlag) durchgeführt. Die Ergebnisse werden noch am gleichen Tag ausgewertet und mit den Erzieher(inne)n der Kindertagesstätte besprochen. Bei Auffälligkeiten werden die Erziehungsberechtigten informiert und es wird gemeinsam eine Vereinbarung zur Förderung ihres Kindes noch vor Schuleintritt anhand eines Empfehlungskataloges (siehe Anhang) getroffen.

2.1.5 Beobachtungen

Gezielte Beobachtungen liefern wichtige Erkenntnisse über Lernentwicklung und Lernstand als Grundlage für Fördermaßnahmen. Die Schüler/-innen werden während des gesamten Schuljahres von den Klassenlehrer(inne)n, aber auch den Fach- und Förderlehrer(inne)n bezüglich ihres Verhaltens, ihrer Integration in der Klasse, ihrer Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Konzentrationsfähigkeit sowie ihrer mathematischen, sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten beobachtet.

2.1.6 Schriftliche und mündliche Leistungsüberprüfungen

Schriftliche und mündliche Leistungsüberprüfungen geben Auskunft über die Erreichung der Ziele in den Bildungsstandards. Sie liefern sowohl Rückmeldung über den individuellen Lernstand der Kinder, als auch klassenspezifische Rückmeldung über die Unterrichtsplanung der Lehrkraft. Außerdem bieten sie wichtige Anhaltspunkte zur Dokumentation der Lernentwicklung jedes Kindes während des gesamten Schuljahres.

2.1.7 Informationsgespräche mit KollegInnen, Eltern und ggf. externen Fachleuten (SPZ, BFZ,Therapeuten)

Mit Hilfe eines fortlaufenden Austausches der KlassenlehrerInnen mit den KollegInnen und Eltern über die fachlichen und überfachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder können der Lernstand und die Lernfortschritte zuverlässiger eingeschätzt werden. Auch die eigene Urteilsfähigkeit der Lehrkraft kann somit gestärkt werden. Des Weiteren können Informationen der Eltern über häusliches Verhalten der Kinder entscheidende Hilfe zur Aufklärung schulischer Defizite bieten. Aber auch Interessen und Stärken der Kinder können so besser ermittelt werden.

2.1.8 Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Förderzentrum

Bei schwerwiegenden Problemen in Bezug auf Verhalten, Wahrnehmung, Konzentration, sprachliche oder mathematische Fähigkeiten wird die zuständige Förderlehrkraft des BFZ zur Beratung hinzugezogen. Sie führt aufgrund der speziellen Fragestellung im Beratungsantrag standardisierte und informelle Testverfahren zur genaueren Diagnose durch.

2.1.9 Münsteraner Lesescreening (MÜSC)

In den ersten Schulwochen des 1. Schuljahres werden alle Kinder mit Hilfe des Münsteraner Lesescreenings (MÜSC) daraufhin überprüft, ob sie die notwendigen Voraussetzungen für den Schriftspracherwerb mitbringen. MÜSC zur Früherkennung von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten ist ein diagnostisches Verfahren, das die Voraussetzungen für das Lesen- und Schreibenlernen zuverlässig ermittelt. Da das Verfahren standardisiert ist, gibt es zuverlässig Auskunft darüber, welche SchülerInnen der Unterstützung in diesem Bereich des schulischen Lernens benötigen. Stellt sich bei einem Kind ein Förderbedarf heraus, kann es bereits kurz nach der Einschulung zielgerichtet gefördert werden.

2.1.10 Hamburger Schreibprobe (HSP)

In allen vier Jahrgangsstufen wird die Hamburger Schreibprobe zur Erfassung der grundlegenden Rechtschreibstrategien zum Ende des Schuljahres durchgeführt.

2.1.11 Vergleichsarbeiten

Vergleichsarbeiten werden in der zweiten Hälfte des dritten Schuljahres in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Diese Arbeiten sind ein Mittel zur Feststellung des Lernstandes sowohl der gesamten Klasse als auch jedes einzelnen Schülers bzw. jeder Schülerin. Die Ergebnisse der Arbeiten werden nicht als Instrument zur Auslese einzelner Kinder genutzt, sondern zum Erlangen von Erkenntnissen über individuellen Förderbedarf. Auf Grund dessen werden sie auch nicht benotet und fließen nicht in die Zeugnisnote ein.

Darüber hinaus geben die Vergleichsarbeiten den Lehrkräften Auskunft über die Stärken und Schwächen der einzelnen Bereiche des Unterrichts. Die Lehrkräfte erkennen klar und deutlich in welchen thematischen Gebieten sie ausreichend mit den Kindern gearbeitet haben und welche Bereiche im Unterricht noch vertieft werden sollten.

Die Aufgaben der Vergleichsarbeiten entsprechen denen auf der Ebene der Kultusministerkonferenz der Länder festgelegten Bildungsstandards und den dazugehörigen Aufgabenbeispielen für Deutsch und Mathematik.

2.2 Feststellung des Förderbedarfs bei LRS

Besondere Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben bestehen, wenn über einen längeren Zeitraum andauernd keine ausreichenden Lernergebnisse in diesen Teilleistungen erzielt werden, in den anderen Lernbereichen aber klassengemäße Leistungen festzustellen sind.

Diagnostik zur Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche an der Grundschule im Grünen:

  • HSP
  • Stolperwörterlesetest
  • Schreibprobe (Tinto)
  • unterschiedliche Lernstandserhebungen
  • Unterrichtsbeobachtungen
  • Erfahrungsaustausch mit KollegInnen
  • Einbeziehung der Sprachheillehrerin
  • Anamnesegespräche mit den Eltern

2.3 Feststellung des Förderbedarfs bei Rechenschwäche

Besondere Schwierigkeiten im Rechnen bestehen, wenn über einen längeren Zeitraum andauernd keine ausreichenden Lernergebnisse in diesen Teilleistungen erzielt werden, in den anderen Lernbereichen aber klassengemäße Leistungen festzustellen sind. Eine Leistungsschwäche im mathematischen Bereich kann durch ein verfestigtes zählendes Rechnen auffallen. Weitere Symptome von Rechenstörungen können Probleme bei der links-rechts-Unterscheidung, Übertragungsschwierigkeiten zwischen den drei Darstellungsformen in der Mathematik (enaktiv, ikonisch und symbolisch) oder eine einseitige Zahl- und Operationsvorstellung sein.

Informelle Verfahren:

  • Fehleranalyse: Sie erfolgt durch vorliegende Übungen, Hausaufgaben und Tests
  • Diagnostisches Gespräch: Hierdurch sollen Fehlerursachen aufgedeckt werden
  • einseitiges Zahlbegriffsverständnis
  • und/oder mangelndes Operationsverständnis
  • und/oder fehlende Rechenstrategien

Ziel ist es, Informationen darüber zu erlangen, wie das Kind seine Aufgaben bearbeitet, welche Rechenstrategien es verwendet, welche Denkprozesse es verfolgt und welches Material es verwendet.

2.4 Unverbindliche Diagnoseverfahren

  • 2.-4. Schulwoche: GI-Eingangstest Arithmetik, Zahlenbuch 1, Klett Verlag
  • unterschiedliche Lernstandserhebungen in Deutsch und Mathematik
  • Schülerinterviews
  • persönliche Aufzeichnungen (Lernbeobachtungen, Lernzielkontrollen …)
  • Alfons Diagnostikprogramm (Computerprogramm)
  • Stolperwörterlesetest

3. Förderbausteine

Nach Feststellung des individuellen Förderbedarfes werden Fördermaßnahmen für die einzelnen Schüler in der Klassenkonferenz abgestimmt

3.1 Binnendifferenzierende Maßnahmen im Regelunterricht

Heterogene Lernvoraussetzungen machen es notwendig den Unterricht qualitativ und quantitativ zu differenzieren. Binnendifferenzierung ist das Grundprinzip unseres Unterrichts. Grundsätzlich werden die folgenden Maßnahmen zur Binnendifferenzierung durchgeführt:

  • Unterrichtsmethoden, wie Tagesplan, Wochenplanarbeit, Werkstattarbeit, Stationsarbeit, Lernpläne, Projekte, Freie Arbeit usw.
  • besondere Schulaufgaben (z. B. Buchvorstellung, Klassentagebuch …)
  • differenzierter Einsatz von Material, wie Arbeitsblätter, Lernspiele (LÜK, Logico usw.), Deutschkartei, Mathekartei, Großauftrag, PC Lernprogramme (Lernwerkstatt, Budenberg usw.),
  • Anschauungsmaterial (Rechenschieber, Zahlenstrahl, Steckwürfel usw.)
  • Individuelle Ziel- und Aufgabenstellung (Schwierigkeitsgrad, Umfang, Zeit usw.)
  • Partner- und Gruppenarbeit
  • Helfersystem, Patenschaften
  • Klassenraumgestaltung (Leseecke, Plakate usw.)
  • Doppelbesetzung

3.2 Flexible Eingangsstufe

Aufgrund der Flexiblen Eingangsstufe ist es möglich, die Schüler ihrem Leistungsstand entsprechend zu fördern. Es besteht die Möglichkeit, Inhalte einzelner Fächer individuell und in eigenem Tempo (Verweildauer 1-3 Jahre) zu erarbeiten. Die heterogenen Gruppen bieten vielfältige Möglichkeiten zur Förderung des Sozialverhaltens (z. B. Patenschaften, Arbeit im heterogenen Tandem).

3.3 Offener Anfang

Der Unterricht beginnt jeden Morgen mit dem Offenen Anfang, bei dem Anwesenheitspflicht besteht. Diese Phase ermöglicht es einerseits der Lehrkraft einzelne Kinder individuell zu fördern, andererseits haben die Schüler die Möglichkeit inhaltliche Fragen zu stellen.
Es stehen Freiarbeitsmaterialien zur Verfügung, um Unterrichtsinhalte zu vertiefen und Interessen zu fördern. Die Zeit des Offenen Anfangs ermöglicht es persönliche Einzelgespräche zu führen und evtl. entstandene Konflikte vor dem eigentlichen Unterricht zu klären.

3.4 Förderstunden

Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird versucht, Förderstunden in den Klassen einzurichten; der Umfang ist abhängig von den zugeteilten Förderstunden durch das Kultusministerium und / bzw. von den aktuellen personellen Möglichkeiten der Grundschule im Grünen. Alle Kinder, bei denen besondere Schwierigkeiten festgestellt wurden, müssen an den eingerichteten Förderkursen teilnehmen.

3.5 LRS-Fördermaßnahmen

  • Konzentrationsübungen
  • Einsatz des Fördermaterials für die orthografische Stufe
  • E.U.L.E.-Programm
  • Marburger Rechtschreibtraining
  • Arbeit mit der Anlauttabelle und Übungen zur alphabetischen Strategie
  • Differenziertes Lesematerial
  • Übungen zur phonologischen Bewusstheit
  • FRESCH Methode in allen Jahrgangsstufen

3.6 Rechenschwäche

In der Grundschule im Grünen versuchen wir von Anfang an den Schülern und Schülerinnen geeignete Rechenstrategien (z. B. Verdoppeln, halbieren, Analogien nutzen, Vertauschen, Hilfsaufgaben nutzen, schrittweise Rechnen) zu vermitteln und mit vielseitigen geeigneten Material zu arbeiten.
Wir konzentrieren uns dabei auf drei Förderschwerpunkte:

  1. Schnelles Sehen
  2. Verinnerlichung der Zahlzerlegungen
  3. Entwicklung von Rechenstrategien

Aufgrund der Fehleranalyse und der Feststellung der Fehlerursache werden wir gezielt durch Einsatz von geeignetem Material und Aufgabenstellungen die Schülerin oder den Schüler fördern. Da dies, je nach Förderbedarf, sehr unterschiedlich sein kann, verweisen wir zur Unterstützung der einzelnen Lehrkraft auf eine im SINUS- Ordner, Kapitel „Fördern und Fordern“ aufgeführten Tabelle, die wir im Anhang beifügen. Es steht ein Ordner mit Fördermaterialien zur Verfügung.

3.7 Soziales Lernen

Klassenrat

Einmal in der Woche findet in jeder Klasse ein Klassenrat statt. Ziel des Klassenrats ist es, den Kindern einen verlässlichen Raum und eine verlässliche Zeit zu geben, um Wünsche und Probleme vorbringen zu können. Jedes Kind unserer Schule soll das Gefühl haben mit seinen Anliegen ernst genommen zu werden, damit es angstfrei und vertrauensvoll Sorgen, Probleme, Konflikte aber auch Gefühle und Lob im Klassenrat ansprechen kann.

Der Klassenrat fördert das demokratische Miteinander in der Schule. Die Kinder diskutieren und entscheiden über selbst gewählte Themen, denen sie in ihrem Schulalltag begegnen. Die Lehrkraft spielt während des Klassenrats eine untergeordnete Rolle. Einzelne Schüler übernehmen während dieser Zeit feste Ämter (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Regelwächter, Zeitwächter und Protokollant) und tragen so zum Gelingen des Klassenrats bei.

Präventionstage

In Hinblick auf ein Konfliktverständnis wird den Kindern ein konstruktives Bild von fairem Streiten vorgestellt. Dazu gehören grundlegende Kommunikationsfertigkeiten, wie das Verbalisieren von Grenzen, das Äußern von Wünschen, die Verwendung von Ich-Botschaften und das Eingestehen von Fehlern als angemessene Selbstbehauptung in Konfliktsituationen.

Die Kinder entwickeln konstruktive Handlungsalternativen für Konfliktfälle, lernen sie kennen und probieren sie aus. Sie erfahren andere Interpretationsweisen für Konflikte, indem sie lernen Gefühle bei sich und anderen wahrzunehmen und die Perspektiven der unterschiedlichen Konfliktpartner einzunehmen. Es werden Techniken zur Impulskontrolle erarbeitet, um die eigene Wut im Konfliktfall „im Griff zu haben“. Die Kinder werden so gefordert, dass sie im Idealfall in der Lage sind, in realen Konfliktfällen Lösungen zu finden und diese eigenverantwortlich zu vertreten.

Alle Kinder unserer Schule lernen die gleichen Konfliktlösungsstrategien, damit eine Chance entsteht, dass sich an unserer Schule eine Kultur
„der konstruktiven Konfliktbewältigung“ entwickelt.

3.8 Förderung durch das Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) im Bereich der Vorbeugenden Maßnahmen

Je nach den zur Verfügung stehenden Ressourcen wirkt die zuständige Förderschullehrkraft des BFZ bei der Förderung mit, um weiteren Schwierigkeiten vorzubeugen und gemeinsam mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule eine adäquate Förderung zu gewährleisten. Die Vorbeugenden Maßnahmen können sich sowohl auf einzelne SchülerInnen beziehen, als auch systembezogene Angebote beinhalten.

Bezogen auf SchülerInnen besteht die Förderung aus intensiver Beratung von Lehrkräften und Eltern zur Bestimmung des Entwicklungsstandes, der Lernausgangslage und der Gestaltung des Lernarragements. Darauf aufbauend erfolgt eine Beratung hinsichtlich der Beschaffung und Herstellung geeigneter Lehr- und Lernmittel, Unterstützung bei der Fortschreibung der individuellen Förderpläne sowie Durchführung präventiver Fördermaßnahmen (z. B. Unterstützung im Unterricht, besondere Förderkurse). Die zusätzliche Förderung knüpft an die Anforderungen des Unterrichts der allgemeinen Schule an und zielt auf eine angemessene Passung zwischen individueller Lernausgangslage und schulischen Lernanforderungen. Der Förderung einzelner Schüler geht ein von der Klassenlehrkraft gestellter Beratungsantrag und das schriftliche Einverständnis der Eltern voraus. Entsprechende Formulare befinden sich im Beratungsordner im Lehrerzimmer.

Zudem kann die Förderschullehrkraft systembezogene Beratung im Hinblick auf die Auswahl diagnostischer Instrumente (z. B. Auswahl von Lernstands-erhebungen) leisten, sowie Empfehlungen für außerschulische Diagnostik und Therapie geben. Die Förderschullehrkraft unterstützt die allgemeine Schule bei der Schulentwicklung (z. B. Förderkonzept) und bietet ggf. systembezogenen Förderunterricht an (z. B. Konzentrationstraining).

Treten bei einzelnen SchülerInnen Schwierigkeiten im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung auf, besteht die Möglichkeit, das zuständige Zentrum für schulische Erziehunshilfe (ZfsE) zur Beratung einzuschalten.

3.9 Nachteilsausgleich

Bei SchülerInnen mit einer nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung oder mit einem Förderbedarf, der eine Unterrichtung mit einer der allgemeinen Schule entsprechenden Zielsetzung zulassen, ist bei mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungsanforderungen auf deren besondere Bedürfnisse durch individuelle Fördermaßnahmen Rücksicht zu nehmen. Auf Antrag ist ihnen ein Nachteilsausgleich zu gewähren. Die Klassenkonferenz beschließt Umfang und Form des Nachteilsausgleichs, die in den individuellen Förderplan aufgenommen werden. Die Maßnahmen zum Nachteilsausgleich beziehen sich auf Klassenarbeiten/Prüfungen, Unterrichtsgestaltung, Hausaufgaben, räumliche Gegebenheiten, Pausen und Schulveranstaltungen (Auflistung der Maßnahmen s. Anhang).

Maßnahmen zum Nachteilsausgleich werden nicht im Zeugnis vermerkt!

3.10 Notenschutz

Wenn die Schwierigkeiten trotz der vorgenannten Maßnahmen fortdauern, kann Notenschutz (im Sinne einer Abweichung von den Grundsätzen der Leistungsfeststellung und ‑bewertung) gewährt werden.

Im Zeugnis erscheint dann folgende Bemerkung: “In den Fächern…. wurde/n das Lesen / die Rechtschreibung nicht / nur eingeschränkt benotet.”
Auch wenn Maßnahmen zum Nachteilsausgleich nach Ansicht der beteiligten Lehrkräfte zu einer Abweichung von den Grundsätzen der Leistungsfeststellung und ‑bewertung führen, erscheint die im vorigen Absatz genannte Bemerkung im Zeugnis.

4. Der individuelle Förderplan

Der individuelle Förderplan ist ein förderdiagnostisches Planungs- und Reflexionsinstrument zur individuellen Förderung von Schülern. Ausgehend von den Stärken und Schwächen eines Schülers werden in einem Förderplan Schritte, die für den weiteren Entwicklungsprozess eines Kindes wichtig erscheinen, erfasst und festgeschrieben. Dadurch, dass die Ziele schriftlich fixiert werden, dokumentieren die Förderpläne die Lernentwicklung der Kinder und bieten eine gemeinsame Arbeitsgrundlage für alle an der pädagogischen Arbeit beteiligten Personen. Sie dokumentieren fortlaufend die Lernentwicklung und zukünftige Entwicklungschancen des Kindes. Am Ende des Schuljahres dienen sie zudem als Unterstützung bei der Formulierung der Zeugnisse. Nicht zuletzt sind Förderpläne eine geeignete Grundlage für Elterngespräche und bieten ständig einen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes.

Der Förderplan wird unter Berücksichtigung folgender Fragestellungen erstellt:

  1. Was ist?
 Die Beobachtung und Fixierung des Entwicklungsstandes (Förderdiagnose)
  2. Was wird? 
Die Frage der Prognose
  3. Was sollte werden?
 Die Festlegung von Förderzielen
  4. Wie kann das Ziel erreicht werden? 
Festlegen von Methoden und Maßnahmen zur Erreichung des Ziels
  5. Was ist geworden? Die Evaluation der Prognose

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4.1 Für wen wird ein Förderplan geschrieben?

Ein Förderplan wird bei drohendem Leistungsversagen, Nichtversetzung, besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder Rechnen und bei Kindern mit Problemen in der emotional-sozialen Entwicklung sowie nichtdeutscher Herkunftssprache erstellt.

4.2 Wer ist an der Erstellung beteiligt?

Neben dem Klassenlehrer, der federführend sein sollte, besteht das Team aus den Fachlehrkräften und gegebenenfalls der zuständigen Förderlehrkraft. Gemeinsam werden Förderziele festegesetzt, geeignete Lerninhalte, Lernstrategien und Fördermaßnahmen für das Kind ausgewählt und auf ihre Realisierung überprüft. Mit den Eltern wird der Förderplan besprochen und u.a. in Bezug auf folgende Fragen erörtert: Welche Ziele haben die Eltern? Welche Ideen haben die Eltern, wie diese Ziele erreicht werden können? Wichtig ist, die Unterstützungsmöglichkeiten abzustimmen und gemeinsam an der Umsetzung der Fördermaßnahmen zu arbeiten, wie z. B. Motivationshilfen, Kontrolle der Hausaufgaben, besondere Lehr- und Lernmittel, Aufsuchen außerschulischer Förderorte (Ergotherapie, Logotherapie, Pädaudiologe, SPZ) usw.

Auch mit den Schülern wird der Förderplan besprochen unter der Fragestellung: Was kannst du selbst tun, damit du deine Ziele erreichst? Woran merkst du, dass du besser wirst? Was kannst du tun, wenn du nicht weißt, wie es geht? Durch die Einbeziehung der SchülerInnen erhalten die Förderziele auch für sie einen verbindlichen Charakter. Klassenlehrer, Eltern als auch Schüler unterschreiben den Förderplan (gegebenenfalls auch Förderlehrkraft).

4.3 Gestaltung eines individuellen Förderplans

Grundlage des Förderplans ist die Feststellung der Lernausgangslage, des aktuellen Entwicklungsstandes und der besonderen Stärken und Schwächen eines Schülers. Im Anschluss an diese Förderdiagnostik werden Förderschwerpunkte und Ziele formuliert. Um die Ziele zu gewährleisten einigt man sich auf methodische Schritte, wobei für jeden Entwicklungsschritt die daran beteiligten Personen bestimmt werden. Der Förderplan sollte sich auf das Wesentliche beziehen, realistisch und praktikabel sein. Er sollte möglichst konkrete Handlungsaufträge beinhalten und transparent für KollegInnen, SchülerInnen und Eltern sein.

Der Förderplan der Grundschule im Grünen ist als Tabelle angeordnet. Nach der Fixierung der Förderschwerpunkte (z. B. Arbeitsverhalten, Sozialverhalten, Rechtschreibung, Wahrnehmung, …) folgt die Beschreibung des Ist-Stands (individuelle Stärken und Schwächen). Danach werden die Förderziele und die geeigneten Maßnahmen und Methoden entwickelt. Zum Schluss wird festgelegt, wer für die Durchführung der Fördermaßnahmen zuständig ist (außerschulische und schulische Zuständigkeiten) und in welcher Weise die Ziele und Maßnahmen evaliuert werden können.
Die Lehrkräfte der Grundschule im Grünen haben sich auf ein gemeinsames Layout eines Förderplanes geeinigt (s. Anhang).

4.5 Evaluation und Fortschreibung des Förderplans

Im Laufe der Entwicklung wird der Förderplan immer wieder überarbeitet und aktualisiert. Die vereinbarten Ziele werden in festgelegten Intervallen überprüft und reflektiert, um somit den Entwicklungsprozess des entsprechenden Kindes über einen längeren Zeitraum effektiv voranzutreiben. Die Evaluierung der vereinbarten Ziele erfolgt im Allgemeinen in Lehrer-Lehrer-Gesprächen, Lehrer-Schüler-Gesprächen oder auch speziellen Arbeitsblättern und Lernstandserhebungen.

Kernfragen der Evaluation sind:

  • Wurden die Ziele erreicht? Wenn „nein“, warum (z. B. veränderte Rahmenbedingungen wie Wegfall der Doppelbesetzung, Ziel zu hoch gesteckt …)?
  • Wie erfolgreich waren die Maßnahmen und Methoden?
  • Müssen die Fördermaßnahmen und/oder Ziele verändert werden?
  • Wurden die angestrebten Förderziele erreicht, werden neue Ziele gesetzt. Ziele, die noch nicht erreicht wurden, aber in absehbarer Zukunft erreicht werden können, werden mit einem neuen
  • Zeitpunkt versehen. Ist absehbar, dass ein Förderziel hingegen vorläufig nicht erreicht werden kann, wird es durch andere Ziele ersetzt.
  • Die Förderpläne werden spätestens zu Beginn jedes Schulhalbjahres – bei Bedarf auch früher – fortgeschrieben.

5. Schwerpunkte der weiteren Arbeit

  • Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zu bestimmten Förderschwerpunkten und Kompetenzen
  • Chronologische Übersicht: Diagnose und Förderung
  • Herstellung der Sinuskisten
  • DAZ
  • Hochbegabung
  • Evaluationsmöglichkeiten der Förderpläne erweitern
  • Interne Fortbildung Rechenschwäche
  • Übersicht über die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs