Konzept zum Verhalten bei Verhinderung und Erkrankung

Durch die Schulkonferenz festgelegt und beschlossen am:

Grundlage für dieses Konzept ist die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011 § 2, Abs. (1), (2) und (3).

1. Fehlzeiten

 „Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Schulbesuch, haben die Eltern, …, unverzüglich der Schule den Grund mitzuteilen.“

  1. Verbindliches Verfahren an der Grundschule im Grünen:
  2. Wenn möglich, informieren die Eltern ein anderes Schulkind über den Grund des Fehlens. Das Schulkind gibt die Information an die Klassenlehrerin weiter. Sollte dies nicht möglich sein, dann sollten die Eltern die Schule telefonisch informieren oder eine E-Mail schreiben. Da das Büro nicht immer besetzt ist, muss die Mitteilung auf den Anrufbeantworter gesprochen werden.
  3. Am 3. Tag des Fehlens muss eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der Gründe vorliegen.

2. ärztliche Bescheinigung

„In begründeten Einzelfällen kann die Schule auf Beschluss der Klassenkonferenz nach vorheriger Ankündigung verlangen, dass eine Erkrankung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen ist; die Kosten haben die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler zu tragen. In besonders begründeten Einzelfällen kann auch die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangt werden.“

3. Mitteilung an Eltern

„Die Grundschulen sollen bei nicht bekannten Gründen des Fernbleibens unmittelbar nach Unterrichtsbeginn die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen können. Sind die Eltern nicht zu erreichen, muss die Schule in Abwägung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtliche zuständige Polizeidienststelle zu informieren.“

  1. Eltern geben bei der Schulanmeldung und bei jedem ersten Elternabend im neuen Schuljahr ihre aktuellen Handy-Nummern und wenn möglich noch weitere Telfonnummern an, um im Notfall jemanden zu erreichen oder zu benachrichtigen.
  2. Alle Änderungen sollten unverzüglich der Schule schriftlich mitgeteilt werden.
  3. Jede Klassenlehrerin führt eine aktuelle Notfallliste mit allen Telefonnummern, hinterlegt sie im Klassenraum und gibt eine Kopie an das Sekretariat.