
Wissenswertes von A – Z
Eine Elterninformationsschrift zum Schuljahr
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Schulalltag und dem Leben an der Grundschule im Grünen. Wir hoffen, dass die Lektüre der folgenden Punkte viele Ihrer Fragen beantwortet.
ARBEITSMATERIAL:
Eine Liste über das notwendige Arbeitsmaterial erhalten Sie jeweils vor Schuljahresbeginn von den Klassenlehrkräften. Viele dieser Anschaffungen kann Ihr Kind – bei sorgfältigem Umgang – während der gesamten Schulzeit verwenden.
Im Rahmen der Lehrmittelfreiheit bekommt die Schule eine bestimmte Geldsumme zur Anschaffung von Verbrauchsmaterial. Davon werden zusätzliche Arbeitshefte, Spiel- und Bastelmaterial angeschafft. Nachdem dieses Kontingent ausgeschöpft ist, werden (bei Bedarf) im Laufe eines Schuljahres kleinere Geldbeträge eingesammelt werden, wofür wir Sie um Verständnis bitten.
Achten Sie auf die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsmaterialien ihres Kindes; alle Materialien sollten mit Namen versehen werden.
AUSFLÜGE:
Ausflüge sind fester Bestandteil des Unterrichtsalltags an der Grundschule im Grünen. Diese können jahrgangsbezogen oder auch mit allen Klassen stattfinden. Traditionell besuchen wir zweimal pro Jahr eine kulturelle Veranstaltung (z. B. Weihnachtstheater, Märchenfestspiele). Zudem werden im Rahmen des Fachunterrichts diverse außerschulische Lernorte aufgesucht (Bauernhof, Mathematikum, Bücherei o. ä.). Diese Ausflüge dienen zum einen der Wissenserweiterung aber auch im Besonderen der Förderung des sozialen Miteinanders.
BEURLAUBUNG VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN:
Beurlaubungen bis zu 2 Tagen, nicht jedoch unmittelbar vor und nach den Ferien, können vom Klassenlehrer/der Klassenlehrerin gewährt werden, ansonsten nur von der Schulleitung.
Die Beurlaubung vor den Ferien oder im Anschluss daran ist nur in AUSNAHMEFÄLLEN und aus wichtigen Gründen zulässig und wird nur einmal während der gesamten Grundschulzeit gestattet.
Der Antrag auf Beurlaubung ist von den Erziehungsberechtigten mindestens vier Wochen vor Ferienbeginn bei der Schulleitung zu stellen und zu begründen.
Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung auch unter Berücksichtigung pädagogischer Gesichtspunkte (nach Absprache mit der Klassenlehrkraft).
BÜCHEREI:
Die Schule verfügt über eine neu eingerichtete Schulbücherei. Die Kinder können montags in der ersten großen Pause ausleihen. Die Bücher sind nach Kategorien sortiert und das Angebot wird stetig erweitert. Die Ausleihe und Rückgabe der Bücher wird von engagierten Eltern gewährleistet. Sollten Sie Interesse haben, das Team zu unterstützen, sprechen Sie uns an.
BUNDESJUGENDWETTBEWERB:
An unserer Schule nehmen alle Schülerinnen und Schüler von Klasse 1-4 teil. Neben dem Erlangen von persönlichen Bestleistungen stehen der Spaß und das Miteinander im Vordergrund.
COMPUTER:
Die Grundschule im Grünen verfügt über einen gut ausgestatteten Computerraum mit 16 Arbeitsplätzen, sowie 24 Ipads.
Zudem stehen den Kindern in den Klassenräumen sowie in der Schulbücherei Smartboards zur Verfügung. Das schuleigene Medienkonzept soll die SchülerInnen im sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit dem Computer als Arbeitswerkzeug vertraut machen. Klar strukturierte Lernprogramme kommen im Rahmen von Sprach-, Lese- und Rechenförderung zum Einsatz.
DATENÄNDERUNG:
Änderungen von Telefonnummern und Adressen melden Sie bitte umgehend im Sekretariat und bei den Klassenleitungen.
Für die Verwaltung ist es ärgerlich, von geänderten Telefonnummern erst über Ansage zu erfahren. Zudem erschweren Sie uns die kurzfristige Information im möglichen Notfall.
DOPPELBESETZUNG:
In den Klassen 1/2 stehen uns im Rahmen des Konzepts „Flexibler Schulanfang“ jeweils 7 zusätzliche Lehrer-/Sozialpädagogenstunden pro Klasse zur Verfügung. Diese Stunden nutzen wir anteilig zur Einzel- und Gruppenförderung. Außerdem bieten sie die Möglichkeit, auf einzelne SchülerInnen einzugehen und so differenziert zum Wohle jedes Kindes arbeiten zu können. Zudem erhalten wir zusätzliche Unterrichtsstunden für die Beschulung von Seiteneinsteigern und Schülern mit Migrationshintergrund.
ELTERNABENDE:
Die Teilnahme sollte für alle Eltern selbstverständlich sein. Nur so haben Sie die Möglichkeit Informationen aus erster Hand zu erhalten und bei Abstimmungen und Entscheidungen aktiv mitzuwirken. In der Regel lädt der Elternbeirat zu den Elternabenden ein. Wenn Sie bestimmte Themen auf der Tagesordnung eines Elternabends wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Elternbeirat. Unser Ziel ist es, neben den Pflichtelternabenden zusätzlich Themenabende für interessierte Eltern anbieten zu können.
ELTERNBEIRAT:
Der Elternbeirat einer Klasse wird am ersten Elternabend gewählt. Er besteht aus einer/einem Vorsitzenden und einem/einer Stellvertreter/-in. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Klassenelternbeiräten zusammen. Er übt das Mitbestimmungsrecht in der Schule aus, wird von der Schulleitung über alle wesentlichen Angelegenheiten unterrichtet und fungiert als Bindeglied zwischen Eltern und Schule.
ENTSCHULDINGUNGSPFLICHT:
Alle Schüler/-innen sind gesetzlich verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen. Im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit aus sonstigen schwerwiegenden Gründen ist eine Entschuldigung unbedingt erforderlich. Als Eltern sind Sie verpflichtet, der Schule bereits am Fehltag das Fernbleiben Ihres Kindes mitzuteilen!
Nähere Hinweise erhalten Sie durch das Handout, dass sie immer zum Schulanfang über die Postmappe der Kinder erhalten.
ERZIEHUNGSVEREINBARUNGEN:
Die Erziehungsvereinbarungen wurden im Schuljahr 16/17 von der gesamten Schulgemeinde erarbeitet und dienen als Wegweiser und Orientierungshilfe beim täglichen Miteinander; sie gelten für die gesamte Grundschulzeit und sind von allen Beteiligten zu unterschreiben.
Sie wurden und werden regelmäßig evaluiert.
FERIENTERMINE IM SCHULJAHR
Bewegliche Ferientage: In jedem Schuljahr werden nach Rücksprache mit der Schulkonferenz und nach Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt drei bewegliche Ferientage pro Schuljahr festgelegt. An diesen Tagen ist für alle Schüler unterrichtsfrei. Die genaue Terminierung wird mit dem ersten Informationsschreiben des kommenden Schuljahres bekannt gegeben.
FÖRDERVEREIN:
Die Grundschule hat seit vielen Jahren einen sehr aktiven Förderverein. Der Förderverein unterstützt die Schule nicht nur ideell, sondern auch finanziell sehr stark. So werden beispielsweise Autorenlesungen, Jahrgangsveranstaltungen, Theateraufführungen oder Anschaffungen mitfinanziert. Der Förderverein freut sich über jedes neue Mitglied zum Wohle unserer Schule.
Ansprechpartner für den Förderverein ist der 1. Vorsitzende Herr Helmut Lutz 06078/931443.
FORSCHERWERKSTATT:
Die Grundschule im Grünen verfügt über eine eigene Forscherwerkstatt, die sich in den oberen Räumlichkeiten des Altbaus befindet. In der Forscherwerkstatt erhalten die Kinder durch einfache Experimente und Versuche, einen kindgerechten Zugang zu naturwissenschaftlichen Themen.
Es finden regelmäßig Forschertage im gesamten Schuljahr statt.
FRÜHSTÜCK:
Wir bemühen uns eine „Gesunde Schule“ zu sein. Das gemeinsame Frühstück vor der ersten Pause ist ein Bestandteil davon. Achten Sie als Eltern darauf, Ihrem Kind ein ausgewogenes Frühstück in die Schule mitzugeben (keine Bäckertüte oder nur Süßes). Die Schule verfügt über einen eigenen Wasserspender, so dass ihr Kind kein eigenes Getränk in die Schule mitnehmen muss.
FEUERALARM:
In jedem Schuljahr finden an der Schule ein angekündigter und ein unangekündigter Feueralarm statt. Ziel ist es, den SchülerInnen die richtigen Verhaltensweisen und den festgelegten Fluchtweg zu verdeutlichen. Dies geschieht seit dem Schuljahr 14/15 in Zusammenarbeit mit der Stützpunktfeuerwehr.
GELD:
Für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs benötigt die Schule ein finanzielles Budget. Für die Anschaffung von Lehr- und Lernmaterialien, für die Erneuerung und Unterhaltung der verschiedenen Geräte, für Fortbildungen und laufende Kosten stehen uns Landesgelder und das Schulträgerbudget zur Verfügung. Die Kosten für einige schulbuchbegleitende Arbeitshefte sowie für Ausflüge, Projektwochen u.a. werden, nach schriftlicher Zustimmung, von den Eltern übernommen.
Jede Klasse verfügt zudem über ein eigenes Klassenkonto.
GiG-Heft
Mit Schuljahresbeginn erhält jedes Kind sein eigenes Lernzeitheft (GiG-Heft). Die Kinder sind dazu verpflichtet, ihr GiG-Heft täglich mitzuführen. Das GiG-Heft ersetzt ab dem Schuljahr 2017/18 das klassische Hausaufgaben- und Mitteilungsheft.
HANDY-VERBOT:
Im Bundesland Hessen gibt es keine schulgesetzliche Regelung zum Thema Handy oder Smartphone. Es liegt im Ermessen der Schulen, ob und wann sie die Nutzung von Handys erlauben oder verbieten. Die Lehrerinnen und Lehrer dürfen aber laut Schulgesetz Gegenstände wegnehmen, wenn sie im Unterricht stören, also auch Smartphones. In der Regel müssen sie es am Ende des Unterrichtstages aber wieder zurückgeben. Bei Minderjährigen kann die Schule verlangen, dass die Erziehungsberechtigten das Smartphone abholen. Ein absolutes Smartphone-Verbot hält das Kultusministerium für bedenklich, da ein berechtigtes Interesse an der Nutzung eines Mobiltelefons vor und nach der Schule, z.B. im Fall eines längeren Schulwegs, bestehen kann.
An der Grundschule im Grünen besteht ein Handyverbot, d.h. die Handys sind also auf dem Schulgelände auszuschalten.
Außerdem ist es untersagt, Aufnahmegeräte zu nutzen (z.B. Smartwatchfunktion o.ä.)
HAUSAUFGABEN:
Hausaufgaben dienen der Ergänzung der Unterrichtsarbeit. Der Unterrichtsstoff kann durch Hausaufgaben vertieft werden; die in der Schule erworbenen Fähigkeiten werden dabei angewandt.
Wichtig für die Anfertigung von Hausaufgaben:
- Ihr Kind sollte weitestgehend selbstständig an einem ruhigen Arbeitsplatz ohne Störung und Ablenkung arbeiten können. Auch feste Zeiten sollten sich einpendeln.
- im 1. und 2. Schuljahr sollte – im Durchschnitt – die tägliche Arbeitszeit für Hausaufgaben eine halbe Stunde nicht überschreiten.
- Im 3. und 4. Schuljahr liegt sie bei einer 3/4 –Stunde täglich.
- manches im heutigen Unterricht wird anders sein, als Sie es früher gelernt haben. Im Zweifelsfall sprechen Sie mit der Lehrkraft Ihres Kindes.
Zum Schuljahr 2017/18 wurden die klassischen Hausaufgaben durch ein Lernzeitmodell ersetzt. Genaueres siehe “Pakt für den Ganztag”.
HOMEPAGE:
Die schuleigene Homepage existiert seit dem Schuljahr 16/17 und wird seitdem stetig ausgebaut.
INKLUSION:
Die Grundschule im Grünen besuchen immer wieder Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf. Um jedes Kind bestmöglichst fördern zu können, werden wir durch unsere Förderschullehrkraft Frau Göller vom zuständigen Beratungs- und Förderzentrum Babenhausen unterstützt. Eine gelungene Inklusion aller Kinder ist ein gewollter Bestandteil unseres Leitbildes.
KOOPERATIONEN:
Kooperationen unterhält die Schule neben den Beratungszentren, Jugendämtern und Erziehungshilfeeinrichtungen auch zu außerschulischen Einrichtungen wie z.B. Vereinen (TV Semd, STC Semd) und Bildungseinrichtungen in der Nähe (umliegende Schulen, TU Darmstadt). Ein Schwerpunkt der Kooperation liegt in der Zusammenarbeit mit den beiden ortsansässigen Kindergarteneinrichtungen, sowie weiterführenden Schulen, um den Übergang von Kindergarten in Schule und den Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5 möglichst sanft gestalten zu können.
LÄUSE:
Der Befall mit diesen Plagegeistern nimmt zu. Dabei ist es wichtig, dass Sie Ihre Kinder regelmäßig kontrollieren und bei Läusebefall sofort medizinisch behandeln. Erst wenn Läuse und Nissen vollständig aus den Haaren entfernt sind, darf das Kind wieder die Schule besuchen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Außerdem sind Sie verpflichtet, die Klassenlehrer/-in zu informieren.
Bitte genieren Sie sich nicht; Läusebefall entsteht nicht durch Unsauberkeit, sondern durch Kontakte.
LEISTUNGSBEWERTUNG:
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 1/2 erhalten zum Ende des Schuljahres eine Verbalbeurteilung. Das Zeugnis hat an Umfang zugelegt, da zum einen die Deutschnote mit ihren 4 Teilkompetenzen in den Klassen 3 und 4 auf einem Beiblatt schriftlich kommentiert wird und an unserer Schule das Arbeits– und Sozialverhalten nicht mehr mittels Ziffernnote, sondern stattdessen in schriftlicher Form beurteilt wird.
LERNZEIT:
Die sogenannte Lernzeit ist fester Bestandteil des Pakts für den Ganztag. Sie findet täglich im Anschluss an das Mittagessen in den Schulräumen statt. In der Lernzeit arbeiten die Schüler an individuellen Arbeitspaketen.
LESEMONTAGE:
In regelmäßigen Abständen findet mehrmals pro Schuljahr ein Lesemontag für alle Schülerinnen und Schüler statt. Bereits eine Woche zuvor dürfen sich die Kinder einem der Leseprojekte zuordnen, welche von den Lehrkräften der Schule angeboten werden. In der Adventszeit ist es Ritual, den Montagmorgen mit allen Klassen gemeinsam mit einer Weihnachtsgeschichte und Weihnachtsliedern zu beginnen.
METHODENTAGE:
An zwei Tagen im Jahr führt das Kollegium der Grundschule mit allen Schülern einen Methodentag durch. Losgelöst vom “normalen Unterricht” lernen die Schülerinnen und Schüler an diesen Tagen das “Handwerkszeug”, um sich fachliche Inhalte leichter erarbeiten zu können.
Je nach Klassenstufe steigert sich der Themenbereich von Basiskompetenzen (Ordnung halten/ Schulranzen packen/Hausaufgaben notieren/Heftgestaltung/Gesprächsregeln/Nachschlagen im Wörterbuch/Informationen in Büchern suchen) hin zu aufbauenden Fähigkeiten bereits hinsichtlich der weiterführenden Schule (Mindmapping/Lernplakate erstellen/Kurzreferate halten/Informationen im Internet beschaffen, usw.).
NOBODY IS PERFECT:
Aber wir arbeiten im Sinne der Schülerinnen und Schüler stetig an unseren pädagogischen Grundkonzepten.
NOTEN:
Noten werden in den Zeugnissen erst ab Klassenstufe 3 gegeben. Zuvor geschieht dies in Verbalbeurteilungen. Die Ziffernbenotung von Lernkontrollen und Wissensüberprüfungen findet bereits ab Klasse 2 statt. Im Fach Englisch werden Lernkontrollen und Tests nicht benotet.
Offener Anfang:
Dieser Offene Anfang findet täglich in der Zeit von 07.45 – 08.00 Uhr statt und ist für jedes Kind verpflichtend. Die Kinder haben in dieser Zeit Gelegenheit zur Freiarbeit und zum Spielen, um möglichst entspannt in die erste Stunde zu starten. In jeder Klasse ist im Regelfall die jeweilige Klassenlehrerin zur Aufsicht, die in dieser Zeit ausreichend Zeit für mögliche Anliegen der Schüler/-innen hat.
PAKT FÜR DEN Ganztag:
Zum Schuljahr 2017/18 stieg die Grundschule im Grünen in das Landesmodell “Pakt für den Nachmittag” ein. Mittlerweile sprechen wir vom “Pakt für den Ganztag”. Dieses Modell sieht vor, dass bis 14.30 Uhr eine tägliche Lernzeit angeboten wird. Die Lernzeit, auch genannt Format A des Pakts für den Nachmittag, ist ein freiwilliges schulisches Angebot.
Ab 14.30 Uhr setzt Format B ein. Dies ist ein Betreuungsangebot bis 17 Uhr, welches gesondert berechnet wird.
Anmeldeformulare finden sich unter dem Reiter “Formulare”.
PRÄVENTIONSTAGE:
Zweimal jährlich finden an unserer Schule feste Präventionstage statt. Diese werden je nach aktuellen Schwerpunkten vom Kollegium geplant. So entwickelten sich aus den vergangenen Präventionstagen das bestehende Klassenratsmodell, die Erziehungsvereinbarungen und weitere Vereinbarungen, die das soziale Miteinander an unserer Schule optimieren und erweitern sollen.
PROJEKTWOCHE/SCHULFEST:
Jeweils im Wechsel finden einmal pro Schuljahr entweder ein Schulfest oder eine Projektwoche statt. Die Projektwoche steht im Regelfall unter einem festen Motto. Den Abschluss einer jeden Projektwoche bildet ein Präsentationsnachmittag. Zu den Projektwochen werden bewusst außerschulische Partner wie z. B. Vereine eingebunden. Diese Projektwochen werden von den Schüler/-innen gerne angenommen, da sie u.a. die Möglichkeit bieten in einer anderen Lerngruppe neue Erfahrungen und Eindrücke sammeln zu dürfen.
PAUSENAUFSICHT:
Während der beiden „großen Pausen” führt jeweils eine feste Lehrkraft Aufsicht. Die Frühaufsicht ist von 07.30 Uhr-7.45 Uhr.
PAUSENSPIELAUSLEIHE:
Während der großen Pausen können sich die Schülerinnen und Schüler Spielgeräte für den Schulhof ausleihen. Die Ausleihe wird von Dritt- und Viertklässlern betreut.
QUAL:
Eine Qual darf oder sollte die Schule nicht sein. Suchen Sie als Eltern direkt den Kontakt zur Klassenlehrerin oder zum Klassenlehrer, wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Kind bedrückt etwas, das seinen Ursprung eventuell in der Schule hat. Abgesehen davon verlangt Schule natürlich auch einiges an Anstrengung und eine Portion Fleiß.
RELIGIONSUNTERRICHT:
Der Religionsunterricht wird an unserer Schule in allen Jahrgängen konfessionsgemischt unterrichtet. Dies ist im Einvernehmen mit der Klassenkonferenz so beschieden worden.
Kinder ohne Religionszugehörigkeit besuchen den Ethikunterricht.
SCHULKONFERENZ:
Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussorgan unserer Schule. Die Schulkonferenz der Grundschule im Grünen besteht aus 3 Elternvertretern und 3 Lehrkräften. Den Vorsitz hat der Schulleiter. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden in den jeweiligen Schulgremien gewählt.
SCHULZAHNARZT:
Einmal jährlich untersucht der Schulzahnarzt die Schülerinnen und Schüler. Wenn eine zahnärztliche Behandlung erforderlich ist, erhält Ihr Kind eine Benachrichtigung.
SCHULRANZEN:
Der Schulranzen sollte nicht mehr als zehn Prozent des Körpergewichts der Kinder wiegen. Das bedeutet, dass ein Schulranzen eines Kindes mit einem Gewicht von 30kg nicht mehr als 3kg wiegen sollte. In der Klasse hat jedes Kind ein Fach, in dem es Unterrichtsmaterial, welches am Nachmittag nicht benötigt wird, unterbringen kann. Bitte achten Sie als Eltern mit darauf, dass nicht unnötiges Gewicht im Ranzen herumgetragen wird.
SCHÜLERUNFÄLLE:
Jedes Schulkind ist auf dem direkten Schulweg versichert. Die Unfallversicherung erstreckt sich ferner auf Unfälle, die die SchülerInnen während des lehrplanmäßigen Unterrichts sowie sonstiger Unterrichts- bzw. Schulveranstaltungen erleiden.
Wenn Ihrem Kind während der Unterrichtszeit etwas zustößt, versuchen wir Sie über die von Ihnen angegebene Telefonnummer sofort zu erreichen. Falls erforderlich, wird sofort ein Arzt herangezogen. Die Kinder werden in diesem Fall mit dem Krankentransport gefahren, um in jedem Fall sofortige sachgerechte Hilfe zu gewährleisten. Das geschieht auch, wenn wir Sie nicht erreichen können.
Die Unfallanzeige wird zwar anteilig von Ihnen ausgefüllt, muss aber durch die Schule eingereicht werden.
SCHULWEG:
Wichtig ist, dass das Kind bei Schuleintritt den Schulweg schon sicher kennt.
Gehen Sie den Weg zu Beginn des Schuljahres mehrmals mit ihm und weisen Sie auf besondere Gefahrenpunkte hin. Signalfarbige Bekleidungsstücke und Leuchtfarben am Ranzen machen die SchülerInnen als Teilnehmer am Straßenverkehr für den Autofahrer erkennbar.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind das Haus rechtzeitig verlässt und nicht aus Furcht vor einem Zuspätkommen zur Unachtsamkeit verleitet wird.
Machen Sie Ihrem Kind deutlich, dass es niemals mit fremden Personen geht, auch wenn diese noch so freundlich sind.
Alle Gefahrenquellen können wir nicht beseitigen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind zur Selbstständigkeit erziehen. Ein selbstsicheres Kind, das Gefahr richtig einschätzen gelernt hat, ist weniger gefährdet als ein überbehütetes.
Das Kommen mit dem Fahrrad ist nur den Kindern gestattet, die im Rahmen der Verkehrserziehung in Klasse 4 ihren Fahrradführerschein im Realverkehr erhalten haben.
SPRECHZEITEN DER LEHRKRÄFTE:
Die Sprechzeiten der Lehrkräfte und der Schulleitung erfahren Sie individuell auf den Elternabenden, bzw. können diese telefonisch über die Schule oder per Gig-Heft vereinbaren. Weder vor Schulbeginn noch in der großen Pause sind geeignete Zeitpunkte für ein informelles Gespräch!
TURNHALLE:
Unser Sportunterricht findet generell in der Turnhalle des TV Semd statt. Den Weg dorthin bzw. zurück bestreiten wir per Fuß entweder durch den Ort oder über den Feldweg (witterungsbedingt). Ihr Kind benötigt für den Unterricht abriebfeste Sportschuhe mit hellen Sohlen, Sportsachen (die ihr Kind noch nicht vor Schulbeginn anhat), schmuckfreie Ohrläppchen (können auch abgeklebt werden) und ggf. eine Sportbrille. Lange Haare müssen zusammengebunden sein.
UNTERRICHTSZEITEN:
VERLASSEN DES SCHULGELÄNDES:
Während der Unterrichtszeit und in den Pausen darf das Schulgelände grundsätzlich ohne besondere Erlaubnis NICHT verlassen werden. Verlassen die SchülerInnen ohne Erlaubnis das Schulgelände, entfallen die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte und die Haftung des Landes Hessen für Personen- und Sachschäden.
WENN ...
Sie Interesse an der Schulentwicklung haben und sich stärker in der Schulgemeinde engagieren möchten, ist die Mitarbeit in den einzelnen Schulgremien ein geeignetes Betätigungsfeld. Wir freuen uns über jedes Engagement in Förderverein, Schulkonferenz oder als Elternbeirat.
X-MAL ...
Schon gehört und doch so wahr: Überzogener und unkontrollierter Fernsehkonsum und regelmäßige Nutzung von Computerspielen begünstigen Konzentrationsschwächen und Wahrnehmungsbeeinträchtigungen. Sie schaden hiermit Ihrem Kind erheblich und erschweren unsere pädagogische Arbeit.
YEAR:
Dieses Wort lernt Ihr Kind in der dritten Klasse im Englischunterricht. Das Fach Englisch wird an unserer Schule in den 3. und 4. Klassen unterrichtet. Hierbei stehen wir im engen Austausch mit den jeweiligen Englischfachschaften der aufnehmenden weiterführenden Schulen. Sprechen, hören und handeln stellen den Hauptbestandteil dieses Unterrichtsfaches dar. Die Englischnote im Zeugnis ist nicht versetzungsrelevant.
ZU FUß ZUR SCHULE:
Jährlich erhalten Sie ein Informationsschreiben, in dem wir Sie als Eltern bezüglich der besonderen Verkehrssituation an der Grundschule im Grünen sensibilisieren möchten. Schenken Sie Ihrem Kind das Vertrauen, den Schulweg ohne Sie selbständig meistern zu können. Sie tragen somit dazu bei, die allmorgendlichen chaotischen Verkehrsverhältnisse vor der Schule zu entspannen und die Sicherheit aller Kinder zu gewährleisten.